Kleingärten – schützenswertes Stadtgrün oder Bauverwertungsland für den Wohnungsbau?
Den Gartenfreunden unserer Kolonie wird sicherlich nicht entgangen sein, dass die obige Fragestellung bereits desöfteren in der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt wurde. Es ist daher ratsam, sich diesbezüglich einmal die Positionen des Senates von Berlin vor Augen zu führen.So hat der Senat bereits am 31. Mai 2011 im Stadtentwicklungsplan „Klima“ festgelegt,“ dass die Berliner Grün- und Freiflächen auch in Zukunft ihre Funktionen für die Stadt erfüllen können – als Ort für Erholung, Freizeit und Sport sowie als Refugium von Flora und Fauna (siehe Vogel des Jahres 2018 und weiterer folgender Veröffentlichungen zu den „Naturwesen“ des Jahres 2018).Darüber hinaus wird z.B. im Kleingartenentwicklungsplan Berlin (Fortschreibung 2014-Senatsbeschlus vom 7.1. 2014 )und insbesondere im Flächennutzungsplan auf die Beachtung der kleingärtnerischen Nutzung verwiesen. Deren Umsetzung auf jeder Parzelle stellt bekanntermaßen – entsprechend der Festlegungen des Bundeskleingartengesetzes- die sich im Unterpachtvertrag bzw. der Gartenordnung widerspiegeln- die Hauptaufgabe jedweder Tätigkeit auch in unserer Gartenkolonie dar.
Dr. Volker Scharf Gartenfachberater 07.11.2017