Kleingärten vs Wohnungsbau

Kleingärten – schützenswertes Stadtgrün oder Bauverwertungsland für den Wohnungsbau?

 

Den Gartenfreunden unserer Kolonie  wird sicherlich nicht entgangen sein, dass die obige Fragestellung bereits desöfteren in der Öffentlichkeit  zur Diskussion gestellt wurde. Es ist daher ratsam, sich diesbezüglich  einmal  die Positionen des Senates von Berlin vor Augen zu führen.So hat  der Senat  bereits am 31. Mai 2011 im Stadtentwicklungsplan  „Klima“ festgelegt,“  dass  die Berliner Grün- und Freiflächen auch in Zukunft ihre Funktionen für die Stadt erfüllen können – als Ort für Erholung, Freizeit und Sport sowie als Refugium von Flora und Fauna (siehe Vogel des Jahres 2018 und weiterer folgender Veröffentlichungen zu den „Naturwesen“ des Jahres 2018).Darüber hinaus wird  z.B.   im Kleingartenentwicklungsplan  Berlin (Fortschreibung 2014-Senatsbeschlus  vom 7.1. 2014 )und insbesondere im Flächennutzungsplan  auf die Beachtung  der kleingärtnerischen Nutzung verwiesen. Deren Umsetzung auf jeder Parzelle  stellt  bekanntermaßen – entsprechend der Festlegungen des Bundeskleingartengesetzes-  die sich im Unterpachtvertrag  bzw. der Gartenordnung widerspiegeln- die  Hauptaufgabe  jedweder Tätigkeit  auch  in unserer Gartenkolonie dar.

 

Dr. Volker Scharf                                                                                                                              Gartenfachberater                                                                                                                    07.11.2017